Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen an Susanne Grun Horselearning by Susn 

 

Die Teilnahmebedingungen finden Anwendung für alle Module zur Ausbildung, Lehrgänge, Seminare, Pferdetrainings, Telefoncoachings, Unterricht und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden genannt: Seminar) von Susanne Grun.

 

Die Teilnahmebedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen Susanne Grun und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Veranstalter) und werden von dem Veranstalter mit der Anmeldung vollumfänglich anerkannt und akzeptiert.

Jeder Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer sich beim Betreten des jeweiligen Seminargeländes den Weisungen und Anordnungen von Susanne Grun sowie der jeweiligen Hausordnung des Eigentümers des Seminargeländes unterwerfen und den Anweisungen von Susanne Grun oder dem Veranstalter nebst bestellten Helfern Folge leisten. Der Veranstalter wird Begleitpersonen und Besucher auf diese Pflicht hinweisen.

  1. Anmeldung

     

    1.1. Seminare von Susanne Grun stehen jedem Interessierten offen.

     

    1.2. Die Anmeldung zur Veranstaltung von Seminaren erfolgt durch den Veranstalter oder Teilnehmer schriftlich oder elektronisch per E-Mail. Der Veranstalter gibt mit Absendung der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung eine verbindliche Erklärung ab und erkennt die Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen als wesentlichen Vertragsbestandteil an.

     

    1.3. Nach Absenden der Anmeldung erhält der Veranstalter elektronisch eine Bestätigung durch die ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und Susanne Grun über die gebuchten Leistungen zustande kommt. Die bloße Eingangsbestätigung (elektronische Bestätigung) reicht für einen verbindlichen Vertragsschluss noch nicht aus.

     

    1.4. Welche Leistungen vertraglich zwischen Susanne Grun und dem Veranstalter vereinbart sind, ergibt sich aus den jeweils aktuellen Seminarbeschreibungen zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. der schriftlich fixierten Seminarbeschreibung bzw. dem Vertrag.

     

  2. Seminargebühr

     

    Die Seminargebühr ist im Regelfall pro Seminar ausgewiesen und spätestens einen Tag VOR Seminarbeginn auf dem Konto von Susanne Grun eingehend zu bezahlen.

    Sämtliche Zahlungen erfolgen durch Überweisung auf das folgende Konto von Susanne Grun:

    Kontoinhaber: Susanne Grun

    IBAN: DE 44 5005 0201 1252 7776 29 oder PayPal "Geld senden" (ohne Kosten) an grun.t@web.de

     

  3. Rücktritt / Stornierung / Widerruf

     

    Der Veranstalter kann vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Susanne Grun. Da die Seminare nicht kurzfristig nachbesetzt werden können und für die Durchführung der Seminare eine langfristige Planung erforderlich ist, wird der Veranstalter bei einem Rücktritt von dem Seminar die folgenden Stornierungskosten leisten:

     Die Zahlung erfolgt 2 Wochen vor dem Seminartermin → kostenlose Stornierung

     wird das Seminar 1 Woche vor dem Termin abgesagt, erhebt Susanne Grun 50 % Stornogebühr

     24 Std. vor Seminartermin erhebt Susanne Grun die Gesamtkosten

     

  4. Änderung/Ausfall/Ausschluss/Erstattung

     

    4.1. Susanne Grun behält sich vor, angekündigte Seminarinhalte zu modifizieren sowie zeitliche oder örtliche Verschiebungen vorzunehmen. Ein solcher Wechsel berechtigt den Veranstalter nicht zur Minderung der Seminargebühr oder dem Ersatz weiterer Kosten.

     

    4.2. Susanne Grun behält sich vor, alle Seminare wegen Komplikationen, die nicht im Einflussbereich von Susanne Grun liegen (beispielsweise wegen höherer Gewalt, Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), abzusagen. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder den Ersatz von eventuellen Kosten bzw. Arbeitsausfall oder sonstige Schadensersatzansprüche für den Veranstalter entstehen dadurch nicht. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters sind ausgeschlossen.

     

    4.3. Bereits geleistete Zahlungen an Susanne Grun werden erstattet.

     

    4.4. Eine Absage von Susanne Grun kann auch dann sehr kurzfristig erfolgen, wenn keine Reithalle zum Ausweichen vorhanden ist und die Wetterprognose zu schlecht ist. Hier wird ein Ersatztermin gefunden.

     

  5. Ausschluss eines Teilnehmers

     

    5.1. Der Veranstalter, die Teilnehmer, jede Begleitperson und jeder Besucher wird mit dem Betreten des Seminargeländes Weisungen und Anordnungen von Susanne Grun und seinen Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartnern befolgen. Die Ausrüstung von Teilnehmer und Pferden ist beliebig, sie muss jedoch verkehrssicher und tiergerecht sein. Atembeengende Zäumung ist verboten ebenso Hilfszügel. Die jeweils geltende Hausordnung wird von dem Teilnehmer beachtet und befolgt.

     

    5.2. Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisung von Susanne Grun, seiner Kooperationspartner oder bei Verstößen gegen die Hausordnung ist Susanne Grun ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Teilnahmegebühr berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Seminar auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer das Ziel des Seminars oder andere Teilnehmer gefährdet.

     

  6. Leistungserfolg

     

    Soweit die Leistungsbeschreibung des Seminars das Training eines Pferdes oder Coaching eines Menschen vorsieht, garantiert Susanne Grun keinen Trainingserfolg.

     

  7. Geistiges Eigentum

     

    7.1 Die Seminarinhalte sowie alle dem Veranstalter/Teilnehmer überlassenen Seminarunterlagen sind u.a. urheberrechtlich geschützt und stehen im alleinigen Eigentum von Susanne Grun. Seminarunterlagen dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

     

    7.2. Die Anfertigung von Fotos, Videos oder Tonaufnahmen durch den Veranstalter/Teilnehmer während des Seminars ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können nur durch vorherige Rücksprache mit Susanne Grun zugelassen werden. Verstößt der Veranstalter/Teilnehmer gegen dieses Verbot, kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

     

    7.3. Erteilt Susanne Grun dem Veranstalter/Teilnehmer eine Genehmigung zur Anfertigung von Fotos, Video- oder Tonaufnahmen, so räumt der Veranstalter/Teilnehmer Susanne Grun bereits jetzt die exklusiven und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten und übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen, während des Seminars erstellten Aufnahmen ein und übereignet alle diesbezüglichen Materialien. Dem Veranstalter/Teilnehmer ist jegliche Nutzung des Materials untersagt. Susanne Grun ist berechtigt, sämtliche Aufnahmen in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne gesonderte Vergütung des Veranstalters/Teilnehmers unter Wahrung der DSGVO zu nutzen.

     

    7.4. Während des Seminars wird Susanne Grun in einigen Fällen selbst oder durch etwaige Kooperationspartner Bild- und/oder Tonaufnahmen herstellen. Der Veranstalter/Teilnehmer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zur Nutzung der Aufnahmen mit seinem Abbild in allen Medien für jeden Zweck, insbesondere auch für Werbezwecke ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.

 

  1. Minderjährige/Aufsichtspflicht

     

    Bei der Anmeldung Minderjähriger zu einem Seminar muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht außerhalb der Seminarzeiten wird nicht durch Susanne Grun gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

     

  2. Haftung

     

    9.1. Mit der Seminaranmeldung bestätigt der Veranstalter, dass er die Teilnehmer darauf hinweist und sich dies schriftlich bestätigen lässt, dass diese eine gültige und ausreichende Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung besitzen. Ebenfalls dürfen keine der Teilnahme entgegenstehenden gesundheitlichen Einschränkungen bei den Teilnehmern vorliegen. Eventuell relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen sind vom Veranstalter/Teilnehmer vor dem Seminar schriftlich mitzuteilen, um eine adäquate Risikoeinschätzung sowie Anpassung der Vorgehensweise seitens Susanne Grun vornehmen zu können. Auf geeignete, den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung, insbesondere festes Schuhwerk, achtet der Veranstalter/Teilnehmer selbst. Jeder Teilnehmer sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen.

     

    9.2. Die Teilnahme am Seminar umfasst den Umgang und teilweise das Reiten von Pferden, welches ein deutlich erhöhtes Verletzungs- und Schadensrisiko darstellt. Deshalb wird der Veranstalter den Teilnehmern empfehlen vor der Teilnahme eine entsprechende Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

     

    9.3. Der Veranstalter weist die Teilnehmer daraufhin, dass diese die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars tragen und für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst aufkommen müssen.

     

    9.4. Susanne Grun haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Susanne Grun verursacht worden sind. Zudem haftet Susanne Grun auch für fahrlässige Pflichtverletzungen die zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers führen.

     

    9.5. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Susanne Grun nur, sofern es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt (Kardinalpflichten). Eine Pflicht ist vertragswesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Dabei ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

     

    9.6. Darüber hinaus ist eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

     

    9.7. Schadenersatzansprüche gegen Susanne Grun, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten resultieren sowie sonstige gewährleistungsrechtliche Ansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere wg. der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

     

  3. Mitgebrachte Tiere – Unterbringung, Therapie, Haftung

     

    10.1. Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie unter ständiger Kontrolle stehen und angeleint sind.

     

    10.2. Die Teilnahme der Pferde ist bei der Anmeldung anzugeben, Alter, Geschlecht und Besonderheiten werden dabei mitgeteilt. Alle Pferde müssen gesund, entwurmt und geimpft sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein. Ein Equidenpass ist von dem Teilnehmer mitzuführen und vorzulegen. Für alle mitgebrachten Pferde muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, deren Bestehen von dem Teilnehmer auf Anforderung nachgewiesen wird.

     

    10.3. Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für das Seminar geeignet sein. Susanne Grun ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von dem Einsatz im Seminar auszunehmen. Eine Rückerstattung etwaiger Gebühren und Kosten erfolgt dabei nicht. Besteht Uneinigkeit zwischen dem Veranstalter/Teilnehmer und Susanne Grun über den Einsatz des Pferdes aus gesundheitlichen Gründen, entscheidet ein Tierarzt über den Einsatz des Pferdes auf Kosten des Veranstalters/Teilnehmers.

     

    10.4. Den Anweisungen von Susanne Grun ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte. Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthaltes seines Pferdes auf der Anlage. Tierhalter und Tieraufseher i.S.d. §§ 833, 834 BGB. Hierauf weist der Veranstalter den Teilnehmer hin.

     

  4. Verschwiegenheit

     

    11.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich gemachten vertraulichen Informationen (z.B. auch Kursinhalte, Kursmaterial etc.) geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

     

    11.2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die der Veranstalter/Teilnehmer von Dritten rechtmäßig erhalten oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

     

    11.3. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei können die Parteien von dieser Geheimhaltungsvereinbarung nicht abweichen. Die Geheimhaltungsvereinbarung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.

     

  5. Schlussbestimmungen

     

    12.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Vertragspartner werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrags.

     

    12.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel sowie Änderungen oder Ergänzungen der Anlagen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung wird nicht gewahrt durch E-Mail oder andere elektronische Übertragungsformen.

     

    12.3. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist Rosenheim. Es gilt deutsches Recht.   


Schutz- & Hygienekonzept

In diesen Zeiten muss auch ich Regelungen treffen, um die Verbreitung von Viren, insbesondere des SARS CoV/2 (kurz C-Virus) bestmöglich zu vermeiden und um mich und meine Klienten zu schützen.

 

Therapie, Training oder Ausbildung kann nicht stattfinden...

  • wenn Sie "engen" Kontakt zu einem an Covid-19 infizierten Menschen in den letzten 14 Tagen hatten, unabhängig vom "G" Status
  • wenn Sie an Symptomen eines unklaren Atemwegsinfektes, einer Erkältung, Durchfall, Fieber leiden
  • bei Aufenthalt in einem der bekannten Hochrisikogebiete in den letzten 10 Tagen, unabhängig vom "G" Status

 

Da ich an vielen verschiedenen Ställen mobil mit Ihrem Pferd und Ihnen arbeite, habe ich folgende Hygienemaßnahmen festgelegt:

 

  • Die Zustimmung des Reitstallbetreibers zum Betreten seiner Anlage setze ich voraus
  • Ich halte mich an die aktuelle Hygieneverordnung und Abstandsregelung
  • Therapie, Training und Ausbildung findet nur in Einzelform statt, es finden derzeit keine        Gruppentrainings, -kurse oder Ausbildungsmodule mit mehreren Personen statt
  • Ich teste mich täglich selbst mit einem zugelassene Covid-19 Antigen Selbsttest bevor ich meine Tour antrete
  • Vorm Betreten der Anlage und nach dem Verlassen desinfiziere ich meine Hände gründlich
  • Ich halte mich so kurz wie möglich auf der Anlage auf und gehe auf direkten Wegen zum    Pferd/Reiter/Klienten
  • Soweit möglich, verwende ich meine eigene Ausrüstung. Ist Fremdausrüstung wie Sattel oder Trense etc. des Pferdes nötig, trage ich selbst Handschuhe
  • Die Hust- und Niessetikette muss eingehalten werden
  • Geschlossene Räume wie Sattelkammer, Sanitärräume suche ich nur alleine auf
  • es besteht immer die Möglichkeit vereinbarte Termine nach vorheriger Abstimmung auch online (ZOOM) abzuhalten
  • es gilt für meine Klienten die 3G-Regel